Flugplatzordnung

Flugplatzordnung

1.) Fliegen ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt. Mitgliedsanwärter und Gäste dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen Mitgliedes fliegen.
Unbeaufsichtigtes Fliegen von einzelnen Gästen ist nur mit Genehmigung des Obmanns erlaubt.

2.) Die Inbetriebnahme von Flugmodellen setzt voraus, dass eine gültige Modellhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann.
Der Mitgliedsbeitrag muß bis 31. März des laufenden Jahres erlegt sein.

3.) Fliegen ist  nur innerhalb der vorgesehenen Zeit erlaubt. Das ist derzeit:
Werktags von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Sonn- und Feiertags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Der Flugplatz muß bis 19.30 Uhr verlassen sein Ausnahmebewilligung nur über Obmann bzw. Platzhalter fallweise möglich.

4.) Ein belegter Kanal muß an der Frequenztafel aufscheinen. Jedes Mitglied darf am Flugplatz  nur einen Kanal benützen, und dieser ist dem Schriftführer bekanntzugeben. Die aktuelle Frequenzliste liegt am Flugplatz auf.
Borgt ein Mitglied einem anderen sein Modell, muß nicht umgequarzt werden. Kommt es zu einem permanenten Besitzerwechsel, muß der mitgliederbezogene Quarz verwendet werden.

5.) Jedes Modell muß im zerlegten Zustand über eine Namensschild mit Anschrift identifizierbar sein.

6.) Sind mehr als 5 Piloten anwesend, muß ein erfahrener Pilot die Flugplatzaufsicht übernehmen.

7.) Es dürfen sich maximal 2 Motormodelle in der Luft befinden. Der Betreiber des
2. Modells darf nur mit Genehmigung des ersten Piloten starten. Segelflugmodelle und Varianten mit E-Motor können in beliebiger Anzahl fliegen.
Bei Betrieb mit Schleppflugzeugen darf sich  nur ein Schleppzug in der Luft befinden.

8.) Das Überfliegen des Parkplatzes, der Zuschauer, des Modellabstellplatzes und des bewohnten Bereiches im Westen, ist strengstens verboten. Siehe Lagplan- Modellflugplatz vom 19.06.1989.
9.) Ist ersichtlich, dass ein Pilot landen muß, ist ihm Vorrang einzuräumen.
( keine Starts, Piste frei )

10.) Die Piloten sollen sich auf einer Seite der Landebahn und nahe beieinanderstehend aufhalten.

11.) Wird ein abgestürztes Modell nicht gefunden, sind die anwesenden Clubmitglieder in kameradschaftlichem Sinn verpflichtet, bei der Suche zu helfen.

12.) Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere von Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört wird.

13.) Der höchstzulässige Geräuschpegel beträgt 79,9 dB(A) +1 dB(A).
(Arithmetisches Mittel aus Rundummessung in 7m Entfernung, dabei darf ein Messpunkt maximal 82dB(A) + 1dB(A) aufweisen )
Ob ein Motormodell der lärmtechnischen Platzauflage entspricht und somit startberechtigt ist, wird im Zweifelsfall durch die Lärmschutzkommision bestimmt.

14.) Modelle von Anfängern oder Modelle mit starken Abweichungen des derzeitigen techn. Standes, müssen von einem Vorstandsmitglied begutachtet werden bevor eine Inbetriebnahme erfolgt.

15.) Während des Start und Landevorganges muß die Start- und Landebahn frei von Personen und beweglichen Hindernissen sein.

16.) Das Anfliegen von Personen, Weidevieh, Sportflugzeugen sowie das Überfliegen von Personengruppen und Reitern ist untersagt.
Bei Feldarbeiten auf angrenzenden Grundstücken ist das Überfliegen des betreffenden Sektors zu unterlassen.

17.) Das Betreten der den Modellflugplatz umgebenden Flächen ist nur in Ausnahemfällen erlaubt, unter Beachtung, geringst möglicher Flurschäden zu verursachen.

18.) Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in ihrer Auslegung (Gewichtslimit 25kg) den Richtlinien des OEAEC entstprechen.
Des weiteren entscheidet eine Kommision über Starterlaubnis, wenn folgende Konstruktion vorliegt. Antrag schriftlich erforderlich.
Motorflugzeuge:
Spannweite:  > 2500 mm
Motor:  >100 cm³
Leistung:  >6 PS
Gewicht:  >14 kg
Für Motoren über 140 cm³ wird keine Genehmigung gegeben.
Segelflugzeuge und Segelflugzeug mit Hilfsantrieb:
Spannweite:  > 5000 mm
Flugzeuge mit Pulser-Raketen oder anderen Turbotriebwerken sowie Freiflieger, die mit techn. Energie angetrieben werden und Fesselflieger sind verboten.

19.) Die Zufahrt zum Modellflugplatz erfolgt über den vorgesehenen Güterweg Nr.454 mit angemessener langsamer Geschwindigkeit. Im Winter ist bei gespurter Loipe die Zufahrt gesperrt.

20.) Das Fluggelände und die Umgebung sind unbedingt sauber zu halten. Beschädigte Flugzeuge oder Teile davon dürfen nicht am Flugplatz entsorgt werden.

21.) Das Abstellen der Fahrzeuge ist nur auf der vorgesehenen Abstellfläche erlaubt.

22.) Von aufgetretenen Schäden, insbesondere Flurschäden, ist unverzüglich dem Vereinsvorstand zu berichten.

23.) Das Einlaufen von Motoren und andauerndes Motoreinstellen während des Flugbetriebes ist nicht erlaubt.

24.) Personen, die sich nicht an diese Platzordnung halten, können nach vorangegangener Verwarnung vom Flugbetrieb ausgeschlossen werden.

25.) Die Aufnahme als ordentliches Mitglied kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.

26.) Jeder Flugplatzbenützer unterwirft sich der Flugplatzordnung ohne jeden
Vorbehalt !

27.) Der Vorstand behält sich vor, die Flugplatzordnung entsprechend gesetzlicher bzw. örtlicher Bestimmungen und des aktuellen technischen Stanes zu ändern.


MBC-Steyr Weistrach 2006


Vorstand

 

Dieser Webauftritt wird gesponsert von hapo trade – dem etwas anderen  Modellbaugeschäft
Gemeinde Weistrach